Lohnsteuer-Rechner
Mit dem Lohnsteuer-Rechner können Sie sich aus Ihrem Bruttogehalt (bzw. Nettogehalt) Ihr Nettogehalt (bzw. Bruttogehalt) berechnen lassen.
Um diese Berechnung durchführen zu können werden einige Angaben, wie beispielsweise Kinderfreibetrag, Steuerklasse usw. von Ihnen benötigt. Diese stellen Sie in den individuellen Einstellungen ein.
Neben dem Gehalt welches berechnet wurde, können Sie sich außerdem noch eine Tabelle ansehen die aufzeigt wie sich das Nettogehalt errechnet. Hier ist die Zusammensetzung der Steuerabzüge und der Sozialabgaben aufgelistet. Die Zusammensetzung Ihres Bruttogehalts können Sie sich ebenfalls grafisch anzeigen lassen.
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Das Bruttoeinkommen ist das Entgelt welches Sie mit Ihrem Arbeitgeber insgesamt vereinbart haben.
Nettoeinkommen in Euro pro Monat
Um den Nettolohn zu erhalten müssen Sie die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und die Beitrage zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung) von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Höhe der Steuerlast aus. Pro Jahr beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind für jeden Elternteil 1.824,- € zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 1.080,- € für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden also insgesamt für jeden Elternteil 2.904,- € abgezogen. Der Kinderfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte mit dem Zähler 0,5 berücksichtigt. Ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht solange auch Kindergeld für das Kind bezogen wird.
Kinderlos
Sozialversicherungspflichtige Personen ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Steuerklasse
Steuerklasse I
Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt lebende Ehepartner, Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Partner.
Steuerklasse II
die in Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn sie mindestens ein Kind haben, welches bei Ihnen gemeldet ist
Steuerklasse III
Verheiratete, wenn nur ein Ehepartner, in einem Arbeitsverhältnis steht sowie Verheiratete, wenn der andere Ehepartner ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht und Steuerklasse V wählt.
Steuerklasse IV
Verheiratete, wenn beide Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Steuerklasse V
Verheiratete, wenn die Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein Ehepartner auf Antrag in die Steuerklasse III eingestuft wird.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die nebeneinander mehrere Arbeitsverhältnisse haben, und zwar für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis.
Bundesland
In alten und neuen Bundesländern gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung, auch die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig vom Bundesland.
Kirchensteuer
Abhängig vom Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag ergibt sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das in der Regel identisch ist mit dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen, und der Höhe des Beitragssatzes Ihrer Krankenversicherung.
Sozialversicherungspflichtig
Grundsätzlich sind folgende Personen versicherungspflichtig: alle Beschäftigten (Arbeitnehmer, Befreiung möglich), Auszubildenden, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständigen Landwirte und Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II.