Einkommensteuer-Rechner
Mit dem Einkommensteuerrechner können Sie sich aus Ihrem Bruttoeinkommen Ihr Nettoeinkommen (und umgekehrt) berechnen lassen. Durch markieren des "Zielwertes" legen Sie fest welches Einkommen ermittelt werden soll.
Um diese Berechnung durchführen zu können werden einige Angaben, wie die Veranlagung, der Kinderfreibetrag und Kirchensteuer von Ihnen benötigt. Diese stellen Sie in den individuellen Einstellungen ein.
Neben dem Einkommen welches berechnet wurde, können Sie sich außerdem noch eine Tabelle ansehen die aufzeigt wie sich das Nettoeinkommen errechnet. Hier sind die in Abzug gebrachten Beträge (die Steuern, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer) aufgelistet. Die Zusammensetzung Ihres Bruttoeinkommens können Sie sich ebenfalls grafisch anzeigen lassen.
Bruttoeinkommen
Das Bruttoeinkommen ist Ihr Einkommen vor Abzug von Steuern, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Nettoeinkommen
Um das Nettoeinkommen zu erhalten müssen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden.
Veranlagung
Die Veranlagung ist entscheidend dafür ob Ihr Einkommen nach der Grundtabelle versteuert wird oder ob, bei gemeinsamer Veranlagung, nach der Splittingtabelle gerechnet wird.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Höhe der Steuerlast aus. Pro Jahr beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind für jeden Elternteil 1.824,- €, er wird auf der Lohnsteuerkarte mit dem Zähler 0,5 berücksichtigt. Ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder besteht solange auch Kindergeld für das Kind bezogen wird.
Kirchensteuer
Abhängig vom Bundesland beträgt die vom Bruttoeinkommen zu zahlende Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.